| Gesplittete Abwassergebühr Bislang war es in den meisten Kommunen Deutschlands üblich, die Abwassergebühr anhand der verbrauchten Frischwassermenge nach dem so genannten Frischwassermaßstab zu berechnen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass gerade in kleineren Kommunen die Siedlungsstruktur so homogen ist, dass für alle Flurstücke von einem gleichen Anteil an Niederschlagswasser auszugehen ist, welcher der Kanalisation zugeführt wird. Diese Praxis wurde durch aktuelle Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte, z.B. im September 2009 in Hessen (HessVGH), für unzulässig befunden.
Für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr müssen Versiegelungsflächen erfasst und qualifiziert ausgewertet werden. Doch wie kann man konkret vorgehen, wie sieht die technische Umsetzung aus? Soll die Selbstauskunft ohne vorbereitende Flächenauswertung oder aber eine detaillierte Vorerfassung aus Luftbildern durchgeführt werde? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus den jeweiligen Lösungsansätzen? Ihre Daten müssen Sie dauerhaft pflegen und auf dem Laufenden halten.
Wir sind in der Lage, für Sie eine maßgeschneiderte Lösung bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr anzubieten!
|